Rechtliches
Postnaro
Einwilligung und Vollmacht zur Öffnung und Digitalisierung
Separate Einwilligung zur Sendungsöffnung und Scan; datenschutzrechtlich abgestimmt mit standortbezogenen Datenschutzhinweisen.
Version 1.0.0 · Stand 21. Juli 2026
Vertragspartner / Standortbetreiber
Vertragspartner und Leistungserbringer für die gebuchten Standortleistungen ist MIOSMEDIA ONLINE S.L.U. Die technische Postnaro-Plattform wird von MIOSMEDIA ONLINE S.L.U bereitgestellt.
- Name
- MIOSMEDIA ONLINE S.L.U
- Anschrift
- Diseminado Polígono 4, Parcela 91, 07530 Sant Llorenç des Cardassar, Illes Balears, Spanien
- Standort
- Mallorca
- USt-IdNr.
- ESB72701436
- Rechtsform
- S.L.U.
- Support-E-Mail
- support@postnaro.com
- Telefon
- +49 (0) 5975 / 900 99 84
Einwilligung des Kunden
Der Kunde willigt ein, dass der Betreiber eingehende Sendungen im vertraglich vereinbarten Umfang öffnet, scannt und digital über die Postnaro-Postbox bereitstellt.
Die Einwilligung ist freiwillig, aber für Scan-Leistungen erforderlich. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Umfang der Öffnung
Geöffnet werden dürfen briefähnliche Sendungen, die dem gebuchten Tarif entsprechen und nicht ausdrücklich von der Öffnung ausgeschlossen sind.
Nicht geöffnet ohne gesonderte Freigabe werden versiegelte Behördenpost, Wertsendungen, Sendungen mit Verbotshinweis sowie Sendungen unbekannter Absender nach interner Prüfung.
Bei Zweifel kann der Betreiber die Öffnung aussetzen und den Kunden kontaktieren.
Digitalisierung und Speicherung
Scanformate und Auflösung richten sich nach der Standortkonfiguration. Digitale Bereitstellung erfolgt über die Postnaro-Plattform von MIOSMEDIA ONLINE S.L.U.
Löschfristen für Scan-Dateien richten sich nach Tarif, Vertragsdauer und standortbezogenen Datenschutzhinweisen.
Vertraulichkeit und Zugriffsschutz gemäß standortbezogenen Datenschutzhinweisen.
Verbot unzulässiger Inhalte
Der Kunde darf keine unzulässigen oder gefährlichen Inhalte über den Scan-Service verarbeiten lassen. Der Betreiber kann bei Verdacht die Bearbeitung stoppen und Behörden informieren, soweit gesetzlich geboten.
Widerruf und Folgen
Widerruf der Einwilligung kann über das Kundenkonto oder per E-Mail an den in der Vertragsbestätigung genannten Betreiber erklärt werden. Nach Widerruf endet die Scanpflicht; bereits erstellte Scans werden gemäß Aufbewahrungsregeln behandelt.
Erteilung nur durch ausdrückliche aktive Bestätigung im Checkout — nicht voreingestellt.