Rechtliches
Postnaro
Vollmacht zur Empfangsbestätigung und Unterschrift
Separate Vollmacht für Empfangsbestätigungen — nur bei Tariffreigabe; keine Garantie prozessualer Wirkung.
Version 1.0.0 · Stand 21. Juli 2026
Vertragspartner / Standortbetreiber
Vertragspartner und Leistungserbringer für die gebuchten Standortleistungen ist MIOSMEDIA ONLINE S.L.U. Die technische Postnaro-Plattform wird von MIOSMEDIA ONLINE S.L.U bereitgestellt.
- Name
- MIOSMEDIA ONLINE S.L.U
- Anschrift
- Diseminado Polígono 4, Parcela 91, 07530 Sant Llorenç des Cardassar, Illes Balears, Spanien
- Standort
- Mallorca
- USt-IdNr.
- ESB72701436
- Rechtsform
- S.L.U.
- Support-E-Mail
- support@postnaro.com
- Telefon
- +49 (0) 5975 / 900 99 84
Zweck
Diese Vollmacht regelt die Berechtigung des Betreibers, Empfangsbestätigungen, Rückscheine oder vergleichbare Zustellnachweise im Namen des Kunden zu unterzeichnen — ausschließlich im vertraglich freigegebenen Umfang.
Bevollmächtigter ist der in der Vertragsbestätigung ausgewiesene Standortbetreiber. Vollmachtgeber ist der Kunde, dessen Daten bei Erteilung der Vollmacht erfasst werden.
Freigabeumfang
Freigegeben ist die Unterzeichnung von Empfangsbestätigungen für Sendungen, die im gebuchten Tarif und anhand der Standortkonfiguration ausdrücklich zugelassen sind, insbesondere eingeschriebene Sendungen und Sendungen mit Rückschein, sofern tariflich freigeschaltet.
Nicht freigegeben ohne ausdrückliche gesonderte Zustimmung sind gerichtliche Zustellungen, Strafverfolgungszustellungen, notarielle Sendungen und vergleichbare besonders schutzwürdige Zustellungen.
Keine pauschale Ladungsfähigkeit
Der Kunde erkennt an, dass die Unterzeichnung von Empfangsbestätigungen am Standort nicht automatisch bewirkt, dass die Serviceadresse für alle Zwecke ladungsfähig ist oder alle prozessualen Anforderungen erfüllt.
Rechtliche Wirkungen richten sich nach anwendbarem Recht und Einzelfall; der Kunde trägt das Risiko fehlender Anerkennung, soweit gesetzlich zulässig.
Dokumentation
Der Betreiber dokumentiert erteilte Empfangsbestätigungen nach internen Standards und stellt dem Kunden Kopien über die digitale Postbox oder auf Anfrage zur Verfügung.
Widerruf
Der Kunde kann diese Vollmacht jederzeit widerrufen. Der Widerruf berührt nicht bereits erteilte Empfangsbestätigungen.
Erteilung nur durch ausdrückliche aktive Zustimmung im Checkout — keine voreingestellten Checkboxen.