Rechtliches
Postnaro
Adressänderung und Übergangsregelungen
Übergangsregeln bei Adress- oder Betreiberwechsel mit neunzig Tagen Vorankündigung bei regulären Änderungen.
Version 1.0.0 · Stand 21. Juli 2026
Vertragspartner / Standortbetreiber
Vertragspartner und Leistungserbringer für die gebuchten Standortleistungen ist MIOSMEDIA ONLINE S.L.U. Die technische Postnaro-Plattform wird von MIOSMEDIA ONLINE S.L.U bereitgestellt.
- Name
- MIOSMEDIA ONLINE S.L.U
- Anschrift
- Diseminado Polígono 4, Parcela 91, 07530 Sant Llorenç des Cardassar, Illes Balears, Spanien
- Standort
- Mallorca
- USt-IdNr.
- ESB72701436
- Rechtsform
- S.L.U.
- Support-E-Mail
- support@postnaro.com
- Telefon
- +49 (0) 5975 / 900 99 84
Anwendungsfälle
Dieser Annex gilt bei Änderung der Serviceadresse, Umzug des Standorts, Wechsel des Betreibers am selben Standort oder sonstiger betreiberbedingter Adressänderung.
Der jeweils ausgewiesene Betreiber und Standort ergeben sich aus der Vertragsbestätigung.
Information des Kunden
Der Betreiber informiert den Kunden bei regulären betreiberbedingten Adressänderungen mindestens neunzig Tage vor Inkrafttreten.
Inhalt der Mitteilung: alte und neue Adresse, Auswirkungen auf Leistungen, erforderliche Mitwirkung, Übergangsfristen und Kontakt für Rückfragen.
Übergangsfrist
Es wird eine bevorzugte Übergangsfrist von neunzig Tagen angestrebt, in der eingehende Sendungen an der bisherigen Adresse noch entgegengenommen oder ordnungsgemäß weitergeleitet werden, soweit betrieblich und rechtlich möglich.
Die tatsächliche Übergangsfrist kann je nach Fall kürzer sein und wird individuell mitgeteilt. Bei dringenden betrieblichen oder behördlichen Gründen kann eine kürzere Frist erforderlich sein; der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde aktualisiert unverzüglich Impressum, Geschäftspartner, Behörden und Absender, soweit er die Adresse veröffentlicht hat.
Der Kunde teilt eine gültige Weiterleitungsadresse mit und prüft die digitale Postbox regelmäßig.
Kostenverteilung
Kosten für betreiberbedingte Adressänderungen werden nicht pauschal dem Kunden auferlegt.
Kostenverteilung richtet sich nach Ursache und Vereinbarung. Vom Kunden veranlasste Adressänderungen oder Mehrkosten durch verspätete Mitwirkung können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, soweit gesetzlich zulässig.
Zusatzentgelte gemäß Preisübersicht für Nachsendung, Doppelbearbeitung oder Eilweiterleitung können anfallen.
Betreiberwechsel
Bei Wechsel des lokalen Betreibers informiert der bisherige oder neue Betreiber den Kunden rechtzeitig über Auswirkungen auf Vertrag, Leistungen und Datenschutz.
Keine automatische Vertragsübernahme ohne gesetzlich zulässige und dokumentierte Zustimmung des Kunden, soweit erforderlich.
Ende der Übergangsphase
Nach Ablauf der Übergangsfrist endet die Annahme an der bisherigen Adresse. Verbleibende Sendungen werden gemäß Aufbewahrungs- und Vernichtungsanweisungen behandelt.